Schützenverein Ahler Kapelle

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Ahle, den 12. März 1930

Versammlung des Vorstandes

Heute fand die erste Sitzung des Vorstandes statt. Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt. Zunächst wurde noch festgestellt, daß zwei Mitglieder des Vorstandes, die Herren Sundermann und Althoff, fehlten. Der Grund des Fernbleibens ist unbekannt. Der 1. Vorsitzende Freiherr von Dalwigk gibt seiner Freude Ausdruck über den Zusammenschluß der beiden bislang bestehenden Vereine zu einem Allgemeinen Schützenverein. Es wurden nun folgende Beschlüsse gefaßt:

  1. Das Fest soll am 11. und 12. Mai stattfinden.
  2. Es soll ein Vogel- und Sternschießen veranstaltet werden.
  3. Zum Vogelschießen wird nur zugelassen, wer das 21. Lebensjahr erreicht hat.
  4. Am Sternschießen können sich alle Schützen beteiligen.
  5. Als Schütze hat sich jeder einzutragen, der das 18. Lebensjahr erreicht hat.
  6. Für den Königsschuß werden aus der Schützenkasse 80,00 RM gezahlt. Das Geld muß auf dem Thron verzehrt werden.
  7. Auf dem Thron darf kein Schnaps getrunken werden.
  8. Auf beide amt. Könige wird verzichtet.
  9. Das Zelt soll eine Größe von 500 qm haben.
  10. Es wird vorgeschlagen, daß die Herren Freiherr von Dalwigk, Deitert, Wittenberg und Feldhaus sich mit Wirten zwecks Vergebung des Festes in Verbindung setzen.
  11. Die Schützen und die einheimischen Damen haben freien Eintritt.
  12. Von den Schützen wird ein Jahresbeitrag von 3,00 RM erhoben.
  13. Die Eintragungen haben bis zum 1.4. zu erfolgen.
  14. Der Verein ist vor dem Feste noch in der Haftpflicht zu versichern.
  15. Vogel und Sterne werden in diesem Jahre vom Verein geliefert. In den folgenden Jahren hat der König für den Vogel zu sorgen.
  16. Gewehre und Munition soll Klempnermeister Terwolbeck, Heek liefern.
  17. Über die Ausrüstungsgegenstände hat die Generalversammlung zu beschließen.
  18. Für dringende Ausgaben sind der Vorsitzende und Schriftführer berechtigt, bis zu 50,00 RM der Vereinskasse zu entnehmen.
  19. Die Gelder werden bei der Kreissparkasse in Ahaus hinterlegt.
  20. Der Verlauf des Festes ist wie folgt: a) Sonntagnachmittag 4.00 Uhr Antreten der Kapelle und Zug zum Zelt. b) Am Montagmorgen um 1/2 8.00 Uhr Gottesdienst. Danach Antreten der Schützen und Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal. Der Verein besorgt den Kranz.

Sämtliche Beschlüsse sind einstimmig angenommen worden.

v.g.u.

Frh. von Dalwigk

Franz Deitert

B. Feldhaus